Meine Praxis ist eine Bestellpraxis, daher vereinbare ich mit Ihnen einen individuellen, festen Behandlungstermin. Dieser Termin ist nur und ausschließlich für Sie reserviert. Daher bitte ich Sie ihren Termin rechtzeitig mindestens 24 Std. vorher abzusagen ( 24 Std. AB).
Sollten Sie Ihren Termin versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig absagen, bin ich berechtigt nach §252 BGB die Praxisausfallkosten in Rechnung zu stellen.